Ab 2022 gilt verbindliche Selbstverpflichtung zur Einhaltung von ökologischen Mindeststandards sowie Vergabe des neuen Nachhaltigkeits-Labels „green motion“.
Die Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen verursacht hohe CO2-Emissionen und Ressourcenverbräuche. Mit einer Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise kann ein relevanter Teil dieser CO2-Emissionen vermieden werden. Daher hat sich ein breites Bündnis wesentlicher Branchenvertreter*innen des deutschen Film-, TV- und VoD-Marktes entschlossen, einen großen Teil ihrer Inhalte zukünftig klima- und ressourcenschonend herzustellen.
Im gemeinsamen Arbeitskreis „Green Shooting“ haben die Vertreter*innen von Sendern, Produktionsunternehmen, VoD-Diensten und Filmförderern hierzu erstmals einheitliche ökologische Mindeststandards für nachhaltige Produktionen entwickelt und sich in einer Nachhaltigkeitsinitiative ab 1. Januar 2022 zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Selbstverpflichtung zu den im internationalen Vergleich sehr fortschrittlichen Standards erfolgt freiwillig und nicht aufgrund von gesetzlichen Vorgaben. Die so hergestellten Produktionen können zukünftig mit dem eigens entwickelten Label „green motion“ im Abspann oder auf Promotion-Material gekennzeichnet werden.
Der Sprecher und Leiter des Arbeitskreises, MFG-Geschäftsführer Carl Bergengruen: „Die ökologischen Mindeststandards und das Label ‚green motion‘ sind ein starkes, freiwilliges Bekenntnis der deutschen Film-, TV- und VoD-Branche zu mehr Klimaschutz. Unsere in der Branche entwickelten Vorgaben sind ambitioniert und zugleich in der Praxis umsetzbar. Dies ist ein erster, wichtiger Schritt, verbunden mit dem Ziel, die ökologischen Mindeststandards kontinuierlich weiterzuentwickeln. Außerdem wollen wir weitere Partner für diese Initiative gewinnen. Deutschland braucht einen gemeinsamen ökologischen Standard für alle seine Film-, TV- und VoD-Produktionen.“
Die ökologischen Mindeststandards
Umstellung auf LED-Scheinwerfer, mehr Bahnfahrten, umweltfreundlichere Fahrzeuge, vegetarisches Essen; Verzicht auf Dieselgeneratoren, Kurzstreckenflüge, Einweggeschirr; Erstellung eines CO2-Fußabdrucks, Beratung durch einen Nachhaltigkeitsexperten etc.: Die ökologischen Mindeststandards umfassen alle Bereiche der Produktion und wurden auf Grundlage der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Nachhaltigkeits-Projekt „100 grüne Produktionen“ des Arbeitskreises „Green Shooting“ entwickelt. Bei diesem Projekt wurden 2020 und 2021 alle deutschen Daily Soaps, 22 Serien und zahlreiche Einzelfilme und TV-Sendungen auf eine ökologisch nachhaltigere Produktionsweise umgestellt.
Die Mindeststandards sehen 21 „Muss-Vorgaben“ vor. Damit eine Produktion mit dem Label „green motion“ ausgezeichnet werden kann, müssen mindestens 18 dieser Vorgaben erfüllt werden. Der seitens der Produktionsfirma einzureichende Abschlussbericht wird von dem Förderer, Sender oder VoD-Dienst, der an der Produktion beteiligt ist, geprüft. Diese können die Prüfung alternativ auch an eine externe Prüfstelle delegieren, die der Arbeitskreis bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hat einrichten lassen. Alle genehmigten Abschlussberichte werden bei der Prüfstelle für statistische Zwecke hinterlegt.
Nach einem Jahr wird der Arbeitskreis „Green Shooting“ die ökologischen Mindeststandards und ihre Praxistauglichkeit evaluieren. Die Standards sollen mit Blick auf neue technische Entwicklungen und Möglichkeiten einer nachhaltigen Produktionsweise angepasst werden.
Beteiligte Institutionen
Die ökologischen Mindeststandards wurden vom Arbeitskreis „Green Shooting“ gemeinsam mit dem Film- und TV-Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann, der Filmschaffenden-Initiative „Changemakers.film“, dem Klimaforscher Prof. Dirk Notz und dem Umweltwissenschaftler Nils König entwickelt. Folgende Produktionsunternehmen, Sender, Filmförderungen, VoD-Dienste und Verbände beteiligen sich an der „green motion“-Initiative. Sie werden ab 2022 die ökologischen Mindeststandards bei allen oder wesentlichen Teilen ihrer Produktionen verbindlich einhalten, zur Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen oder Fördermitteln machen bzw. die Einhaltung der Mindeststandards ihren Mitgliedern empfehlen:
Die Film- und TV-Produktionsfirmen
- Bavaria Film (mit allen Tochterfirmen)
- Constantin Film (mit allen Tochterfirmen)
- Studio Hamburg (mit allen Tochterfirmen)
- UFA (mit allen Tochterfirmen)
- We Are Era
- Ziegler Film (bei allen Kino- und Koproduktionen)
Die Sender/VoD-Dienste
- Bayerischer Rundfunk (bei allen fiktionalen Produktionsvolumina)
- Degeto Film (bei mehr als 60 Prozent aller Produktionsvolumina)
- Mitteldeutscher Rundfunk (bei mehr als der Hälfte aller fiktionalen Produktionsvolumina)
- Netflix (bei allen in Deutschland in Auftrag gegebenen Netflix-Produktionen)
- Norddeutscher Rundfunk (bei mehr als der Hälfte aller fiktionalen Produktionsvolumina)
- ProSiebenSat.1 Media SE (mindestens 75% der Show-, Fiction-, Factual und Reality-Produktionen)
- RTL Deutschland (bei mehr als der Hälfte aller fiktionalen Produktionsvolumina)
- Rundfunk Berlin-Brandenburg (bei allen fiktionalen Produktionsvolumina)
- Sky Deutschland und Österreich
- Südwestrundfunk (bei allen fiktionalen Auftrags-, Ko- und Eigenproduktionen)
- Westdeutscher Rundfunk (bei mehr als 80 Prozent aller fiktionalen Produktionsvolumina)
- ZDF (bei mehr als der Hälfte aller fiktionalen Produktionsvolumina)
Die Filmförderungen
- HessenFilm und Medien
- MDM Mitteldeutsche Medienförderung (vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien)
- MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
- MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein
- MV Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern
- nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen (vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsgremien)
Die Initiative wird vom Bundesverband Schauspiel und vom Bundesverband Filmschnitt Editor unterstützt. „Die Allianz Deutscher Produzenten und die Deutsche Filmakademie empfehlen ihren Mitgliedern die Einhaltung der Mindeststandards in der festen Erwartung, dass dabei Sender und Förderer entsprechend ihren Finanzierungsanteilen die erforderlichen Mittel bereitstellen.“ Der Verband Technischer Betriebe für Film & Fernsehen unterstützt die Initiative in der festen Erwartung, dass die dafür erforderlichen technischen Investitionen und technologischen Innovationen durch geeignete öffentliche Förderprogramme unterstützt werden.
Dies ist eine Pressemitteilung der MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH.
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